Fördermittel & Recht · 15. Juni 2026 · 4 min

E-Rechnung ist Pflicht. Das musst du wirklich wissen.

Seit 2025 muss jeder Betrieb E-Rechnungen empfangen können. Was das konkret heißt, was zu tun ist und was du getrost ignorieren darfst.

Was sich geändert hat

Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Eine E-Rechnung ist keine PDF per Mail, sondern ein strukturierter Datensatz, den Software automatisch auslesen kann. Für den Empfang gibt es keine Übergangsfrist mehr.

Empfangen können musst du sofort. Selbst verschicken hat mehr Zeit.

Empfangen zuerst, verschicken später

Die Pflicht zum Empfang gilt sofort. Selbst E-Rechnungen verschicken musst du erst später, je nach Größe deines Betriebs gestaffelt in den kommenden Jahren. Der dringende Teil ist also: sicherstellen, dass eingehende E-Rechnungen bei dir ankommen und sauber abgelegt werden.

Was du jetzt brauchst

Du brauchst einen Weg, E-Rechnungen entgegenzunehmen, zu prüfen und nachvollziehbar aufzubewahren. Das muss kein großes Projekt sein. Ein einfaches E-Rechnungs-Postfach reicht, das die gängigen Formate versteht und alles sortiert. Wichtig ist nur, dass es läuft, bevor die erste E-Rechnung kommt.

Was du ignorieren darfst

Lass dich nicht von teuren Komplettpaketen verunsichern, die dir dein ganzes Rechnungswesen umbauen wollen. Für die Pflicht selbst reicht der Empfang. Alles Weitere kannst du in Ruhe angehen, wenn es sich für deinen Betrieb wirklich lohnt.

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